Kommunalpolitik muss zum Leben der Menschen passen:Rot-Grün stärkt Mitbestimmung und Teilhabe

SPD und Grüne haben die Regeln für die kommunale Demokratie in Niedersachsen umfassend modernisiert.

SPD und Grüne haben die Regeln für die kommunale Demokratie in Niedersachsen umfassend modernisiert. Ein erster Teil der Reform mit Änderungen am Kommunalverfassungsgesetz, am Kommunalwahlgesetz und an der Kommunalwahlordnung wurde bereits vor der Sommerpause beschlossen. Mit einem weiteren Gesetzesbeschluss im September-Plenum wird die Reform nun abgeschlossen. Im Mittelpunkt stehen mehr Beteiligungsmöglichkeiten, bessere Vereinbarkeit von politischem Engagement mit dem eigenen Alltag und niedrigere Hürden für Menschen, die Verantwortung in ihrer Kommune übernehmen wollen: „Demokratie beginnt vor Ort, in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen. Sie lebt davon, dass möglichst viele Menschen mitreden, mitentscheiden und selbst Verantwortung übernehmen können. Deshalb müssen wir Kommunalpolitik so gestalten, dass sie zu unterschiedlichen Lebensrealitäten passt“, sagt Detlev Schulz-Hendel, grüner Landtagsabgeordneter aus dem Landkreis Lüneburg.

Ein wichtiger Schritt ist die Absenkung des passiven Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre. Wer mit 16 Jahren wählen darf, soll künftig auch selbst gewählt werden können. Gleichzeitig können Jugendliche künftig die Einrichtung kommunaler Jugendbeteiligungsgremien selbst anstoßen. „Junge Menschen wollen ihre Zukunft mitgestalten. Wir geben ihnen deshalb nicht nur eine Stimme bei der Wahl, sondern mehr Möglichkeiten, selbst Verantwortung zu übernehmen und politische Entscheidungen vor Ort mitzugestalten“, so der Landtagsabeordnete Pascal Mennen aus Lüneburg.

Auch beim Zugang zu kommunalen Spitzenämtern baut Rot-Grün überholte Hürden ab: Das Mindestalter für Hauptverwaltungsämter wird von 23 auf 18 Jahre gesenkt. „Nicht eine starre Altersgrenze sollte darüber entscheiden, wem politische Verantwortung zugetraut wird. Am Ende entscheiden die Wähler*innen, wen sie für geeignet halten, ihre Kommune zu vertreten“, erklärt Mennen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Vereinbarkeit von kommunalpolitischem Engagement, Familie und Beruf. Künftig können notwendige Aufwendungen für Kinderbetreuung sowie für die Pflege und Betreuung von Angehörigen ersetzt werden. Zudem werden digitale Teilnahmemöglichkeiten an Rats- und Ausschusssitzungen ausdrücklich gestärkt. „Wer sich kommunalpolitisch engagiert, soll nicht zwischen Mandat, Familie und Beruf wählen müssen. Gerade Sorgearbeit darf kein Hindernis für politische Teilhabe sein. Bessere Vereinbarkeit ist deshalb auch eine Voraussetzung für mehr Frauen und vielfältigere Perspektiven in unseren kommunalen Vertretungen“, sagt Schulz-Hendel. Dazu gehört für die Grünen auch das Ziel einer gleichberechtigteren Repräsentation. Parität wird als Leitlinie für kommunale Verwaltungsräte und Gesellschaften verankert, zugleich wird die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt.

„Eine lebendige kommunale Demokratie braucht Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen, Perspektiven und Lebenswegen. Unser Anspruch ist deshalb klar: Beteiligung muss nicht nur rechtlich möglich sein, sondern auch praktisch in das Leben der Menschen passen. So machen wir unsere kommunale Demokratie zugänglicher, vielfältiger und zukunftsfester“, so Mennen abschließend.

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