Neues Jagdgesetz:Mit mehr Tierschutz und weniger Bürokratie auf der Höhe der Zeit

Mit der jetzt beschlossenen Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes stärkt die rot-grüne Landesregierung den Tierschutz, baut Bürokratie ab und passt das Jagdrecht an heutige gesellschaftliche Anforderungen an.

Niedersachsen bekommt ein modernes Jagdrecht. Mit der jetzt beschlossenen Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes stärkt die rot-grüne Landesregierung den Tierschutz, baut Bürokratie ab und passt das Jagdrecht an heutige gesellschaftliche Anforderungen an. „Wir machen das Jagdrecht zeitgemäßer, tierschutzgerechter und praxistauglicher. Besonders wichtig war uns Grünen, dass der Tierschutz deutlich gestärkt wird“, erklärt der Landtagsabgeordnete Pascal Mennen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört nach Ansicht von Mennen das Verbot der Fuchs- und Dachsjagd mit Hunden in Naturerdbauten. „Wenn Hund und Wildtier in engen Erdröhren aufeinandertreffen und sich nicht ausweichen können, führt das oft zu erheblichen Verletzungen. Das ist aus Sicht des Tierschutzes nicht länger vertretbar“, so der Grünen-Politiker aus Lüneburg. Auch der Einsatz von Totschlagfallen wird künftig weitgehend untersagt. Gleichzeitig werden elektronische Fangmelder bei Lebendfallen verpflichtend. Dadurch verringert sich die sehr stressige und belastende Zeit, die die gefangenen Tiere in den Fallen verbringen. Außerdem gibt es nun die Möglichkeit, Fehlfänge schnell wieder freizulassen, was bei sofort tötenden und nicht selektiven Fallen selbstverständlich nicht möglich ist.

Verbessert wird auch der Schutz von Wildtieren auf landwirtschaftlichen Flächen. Vor der Mahd müssen Maßnahmen zur Wildrettung unterstützt werden, damit Rehkitze und andere Wildtiere nicht durch Mähwerke verletzt oder getötet werden. Zudem dürfen wildernde Hunde im Rahmen des Jagdschutzes künftig nicht mehr erschossen werden. Auch die bisherigen Möglichkeiten zum Abschuss von Hauskatzen werden deutlich eingeschränkt. „Das neue Jagdgesetz sorgt an vielen Stellen für mehr Tierschutz und verhindert unnötiges Tierleid“, betont Mennen. „Man erinnert sich vielleicht an die Kritik an den Zuständen im Jagdgehege Lüdersburg: Jagdgehege dieser Art, die auf rein kommerzielle Zwecke ausgerichtet sind, müssen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren geöffnet werden. Die Übergangsfrist ist nötig, um die Tierbestände langsam zu reduzieren und die umliegenden Waldgebiete nicht zu stark zu belasten." 

Die Reform stärkt außerdem die Qualität der jagdlichen Ausbildung. Künftig reicht es nicht mehr aus, lediglich Prüfungsfragen auswendig zu lernen, ohne je einen Kurs besucht zu haben. Wer den Jagdschein erwerben möchte, muss künftig zuvor verpflichtend an einer Ausbildung teilnehmen, so wie das auch in anderen Bereichen, etwa beim Fahrunterricht, üblich ist.

Neben dem Tierschutz steht der Abbau von Bürokratie im Mittelpunkt der Novelle. So entfällt künftig die verpflichtende Abschussplanung für Rehwild. Die Verantwortung für eine angepasste Bejagung wird stärker vor Ort wahrgenommen. „Wir vertrauen auf die Kompetenz der Grundeigentümer*innen sowie der Jagdausübungsberechtigten. Das spart Verwaltungsaufwand und schafft mehr Handlungsspielraum. Letztlich kommt das auch dem Ökosystem Wald zugute“, erklärt Mennen.

Für den Grünen-Landtagsabgeordneten ist die Reform deshalb ein wichtiger Schritt: „Das neue Jagdrecht steht für mehr Tierschutz, weniger Bürokratie und klare Regeln. Damit bringen wir die Jagd in Niedersachsen auf die Höhe der Zeit.“

 

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