Pascal Mennen: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

TOP 3 – Rot-grüner Entwurf zur Änderung Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Ich möchte deshalb mit dem beginnen, was mir bei diesem Gesetz besonders am Herzen liegt und in dem sich die demokratischen Fraktionen einig sind: die Zahngesundheit unserer Kinder.

Künftig wird es in niedersächsischen KiTas eine Gruppenprophylaxe für alle geben – niedrigschwellig, alltagstauglich und für alle Kinder erreichbar.
Mir war dabei wichtig: Wir stärken die Prävention, ohne das elterliche Erziehungsrecht anzutasten. Wer nicht möchte, dass sein Kind an einer zahnärztlichen Untersuchung teilnimmt, kann widersprechen. So drehen wir das Verfahren sinnvoll um, das ist unbürokratischer, praktikabler – und es entlastet Einrichtungen wie Eltern. So verbinden wir Kinderschutz, Gesundheitsvorsorge und Verwaltungsvereinfachung in einem Schritt.

Dass dieses Anliegen fraktionsübergreifend Unterstützung findet, begrüße ich sehr.

Der zweite Schwerpunkt unseres Gesetzes betrifft die Situation in den KiTas insgesamt. Wir wollen die Flexibilisierungsmaßnahmen nicht aus einer Laune heraus verlängert, sondern weil die Realität es verlangt.
Die Einrichtungen arbeiten seit Jahren am Limit. Hohe Belegungszahlen treffen auf einen sich nur langsam entspannenden Fachkräftemangel. Mit der letzten, kleinen Novelle haben wir bewusst befristete Spielräume geschaffen, damit Öffnungszeiten verlässlich bleiben und Leitungen handlungsfähig sind. Diese Befristung war richtig und die Maßnahmen haben vielerorts gewirkt.

Heute sehen wir zweierlei. Der Druck ist weiterhin hoch. Gleichzeitig zeigen die Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung Wirkung. Mehr Ausbildungsplätze, mehr Absolventinnen und Absolventen – und perspektivisch eine demografische Entwicklung, die in dem Bereich für etwas Entspannung sorgen dürfte und in der wir vor allem die Qualität wieder in den Blick nehmen wollen.

Darüber hinaus nutzen wir die Gelegenheit, an konkreten Stellschrauben des Gesetzes zu drehen, bspw. an der Pflicht zu einem gesonderten Konzept für große Einrichtungen. Diese greift künftig erst ab mehr als sieben Gruppen statt wie bisher ab fünf. Das bedeutet in der Praxis weniger Papier, weniger Abstimmungsschleifen und mehr Zeit für pädagogische Arbeit. Und darum geht es doch.

Ich will aber auch klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Ersatz für die anstehende grundlegende Revision des NKiTaG. Die systematische Weiterentwicklung kommt im nächsten Jahr, sobald der Bund mit seinem angekündigten Qualitätsentwicklungsgesetz den Rahmen festgelegt hat. Dort werden wir uns strukturell mit Qualität, Steuerung und weiterem Bürokratieabbau befassen.

Was wir heute vorlegen, ist deshalb bewusst pragmatisch: konkrete Verbesserungen, sofort wirksam, ohne unnötige Nebenwirkungen. Mehr Prävention für Kinder. Mehr Luft für Einrichtungen. Weniger Bürokratie, wo sie nicht gebraucht wird.
 

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