Antrag: Handys, Smartphones, Smartwatches – Verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kindern und Jugendliche erarbeiten

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

In einer Zeit rasanter technologischer Entwicklungen hat die Digitalisierung des Alltagslebens tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesellschaft, insbesondere auf unsere Kinder und Jugendlichen. Der Umgang mit digitalen Medien, speziell Smartphones und Tablets, hat sich drastisch verändert und intensiviert. Jüngste Studien zeigen, dass bereits über 75% der Kinder im Alter von drei bis vier Jahren in Europa die empfohlenen Grenzen für Bildschirmzeiten überschreiten, was zu unzureichendem Schlaf und mangelnder körperlicher Betätigung führen kann​. Diese Tendenz setzt sich in der Altersgruppe der Schulkinder fort. Die intensive Nutzung digitaler Geräte beginnt oft schon im Vorschulalter nimmt mit dem Eintritt in die Schule weiter zu. Daten zeigen, dass die durchschnittliche tägliche Bildschirmzeit für Kinder zwischen sechs und vierzehn Jahren in bestimmten Fällen deutlich über den von Gesundheitsexperten empfohlenen zwei Stunden liegt. Es wird deutlich, dass nicht nur die Dauer, sondern auch die Art der Mediennutzung entscheidend ist. Bildungsbasierte Anwendungen können förderlich sein, während passiver Konsum, insbesondere von sozialen Medien und Unterhaltungscontent, negative Auswirkungen auf die kognitive und soziale Entwicklung haben können. Zugleich belegen Studien, dass eine Begrenzung der Bildschirmzeit nicht nur die psychische Gesundheit der Kinder schützt, sondern auch zu einer besseren Schlafqualität und gesteigerten physischen Aktivität führt.

Ein weiterer bedenklicher Aspekt ist der Zugang zu unangemessenen Inhalten über soziale Medien, der durch die geringe Regulierung dieser Plattformen erleichtert wird. Dies stellt Schulen vor die Herausforderung, nicht nur Bildungsinhalte zu vermitteln, sondern auch die Medienkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler zu fördern und im Umgang mit den Risiken digitaler Medien zu schulen. Die tiefgreifenden Veränderungen in der digitalen Medienlandschaft erfordern eine fortlaufende Anpassung der pädagogischen Konzepte. Die Schulen stehen vor der Herausforderung, ihre Bildungsansätze kontinuierlich weiterzuentwickeln, um nicht nur mit der digitalen Transformation Schritt zu halten, sondern auch die Resilienz und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Es ist essenziell, dass Bildungspolitik und pädagogische Praxis Hand in Hand gehen, um eine Umgebung zu schaffen, die sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen der digitalen Welt berücksichtigt.

Wir begrüßen:

  • die Stärkung von Medienkompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Demokratiebildung
  • den Einsatz der Landesregierung auf Bundesebene zur Entwicklung von einheitlichen Regelungen und länderübergreifenden Absprachen

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung:

  1. die Beratung der Schulen hinsichtlich der bereits jetzt im Rahmen ihrer Eigenverantwortung möglichen Maßnahmen zur Einschränkung der Nutzung von Handys, Smartphones und Tablets zu verstärken.
  2. vorhandene Materialien, Handlungsempfehlungen und exemplarische Handyordnungen rechtlich und pädagogisch zu prüfen, weiterzuentwickeln und den Schulen gebündelt zur Verfügung zu stellen. Dieses Vorhaben soll durch digitale und beratende Informationsangebote für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte begleitet werden.
  3. Schulen aufzufordern, in einem partizipativen Prozess (u.a. mit Eltern, Schülerinnen und Schülern) eine der Handlungsempfehlungen an die jeweiligen schulischen Gegebenheiten anzupassen und umzusetzen. Die Schulen sollen dazu angehalten werden, eine regelmäßige Auseinandersetzung mit dem schuleigenen Handykonzept zu ermöglichen und dieses gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
  4. zu prüfen, ob eine landesweit einheitliche Regelung zur Einschränkung der Nutzung von Handys und Smartphones im Primarbereich sinnvoll und umsetzbar ist und bestehende Regelungen anderer Bundesländer in die Prüfung einzubeziehen.

Begründung

Die Notwendigkeit zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen und exemplarischen Handyordnungen resultiert aus dem Bedarf an klaren und verständlichen Richtlinien, die sowohl die pädagogischen Möglichkeiten als auch die Risiken der Mediennutzung ausbalancieren. Der Einsatz digitaler Medien, insbesondere Smartphones und Tablets, in Bildungseinrichtungen ist eine Quelle kontinuierlicher Herausforderungen. Lehrkräfte sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, den Medienkonsum ihrer Schülerinnen und Schüler zu überwachen und gleichzeitig einen pädagogisch sinnvollen Einsatz zu fördern. Durch rechtlich geprüfte und pädagogisch fundierte Rahmenbedingungen, die den Schulen zur Verfügung gestellt werden, werden diese nicht nur entlastet, sondern auch adäquat unterstützt. Solche Rahmenbedingungen ermöglichen es den Schulen, einen sicheren und bewussten Umgang mit digitalen Medien zu fördern, ohne dass Lehrkräfte sich isoliert mit den Herausforderungen der Medienregulierung auseinandersetzen müssen. Dies verbessert nicht nur das Lernumfeld, sondern stärkt auch die pädagogische Effektivität, indem es klare Richtlinien in den Schulen gibt, die helfen, Ablenkungen zu minimieren und den Fokus auf das Lernen zu richten.

Die Forderung nach partizipativen Prozessen zur Anpassung und Umsetzung der Medienkonzepte an schulische Gegebenheiten trägt dem Umstand Rechnung, dass jede Bildungseinrichtung ihre eigenen spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse hat. Durch die Einbeziehung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in diesen Prozess wird nicht nur die Akzeptanz der Regelungen erhöht, sondern auch sichergestellt, dass die Maßnahmen praxisnah und wirksam sind. Diese regelmäßige Auseinandersetzung und Weiterentwicklung der Handykonzepte sind essenziell, um den dynamischen Veränderungen der digitalen Landschaft gerecht zu werden.

Schlussendlich möchten wir, dass die Nutzung von Smartphones und die damit zusammenhängende Nutzung von beispielsweise Social Media für Kinder in der Primarstufe einer allgemeinen Überprüfung unterzogen wird. Ziel der Überprüfung soll sein, mit den Ergebnissen gegebenenfalls landeseinheitliche Regelungen für die Einschränkung der Nutzung zu erarbeiten und somit den Grundschulen Rechtssicherheit in einem für diese Altersstufe angemessenen Rahmen zu ermöglichen, ohne einen pädagogisch sinnvollen Einsatz von digitalen Lernmedien zu verhindern.

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