Pascal Mennen: Rede zum Schulgesetz, zur Nutzung mobiler digitaler Endgeräte und zur Medienkompetenz in Schulen

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TOP 3 bis 5 – Anträge zum Schulgesetz, zur Nutzung mobiler digitaler Endgeräte und zur Medienkompetenz in Schulen

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Ich möchte in diesem thematisch recht gemischten Tagesordnungspunkt zuerst auf den relevantesten Punkt eingehen, denn wir beraten heute abschließend unseren Gesetzentwurf zu den freien und privaten Schulen.

Aus dem Rekord-Bildungsetat des Ministeriums von Julia Hamburg in Höhe von insgesamt 8,7 Milliarden Euro fließen – ebenfalls Rekord! – nun etwa 33 Millionen Euro zusätzlich in die Förderung der freien und privaten Schulen.

Ein neues Gesetz sorgt ja per se für Diskussion, auch wenn es – da herrscht große Einigkeit – längst fällig ist. Im Kern kritisieren Sie, die Kolleg*innen der Opposition, den Umfang der Förderung: Es reicht nicht, es braucht mehr… Das ist die erwartete, reflexartige Reaktion, die menschlich verständlich ist. Das nimmt Ihnen und auch den Verbänden der freien und privaten Schulen niemand übel.

Aber bitte verdrängen Sie die Fakten nicht. Wir setzen um, was im Letter of Intentzwischen dem Kultusministerium und den Interessensverbänden der freien und privaten Schulen vertraglich vereinbart wurde, und dazu gehört bspw. auch die Schulaufsicht. Zu diesem Vertrag ist im Übrigen niemand gezwungen worden. Im Gegenteil, Ministerin Hamburg hat zu Beginn der Legislatur sogar gefragt, ob daran in der Form festgehalten oder eben neu verhandelt werden soll.

Wir machen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heute einen ersten, riesengroßen Schritt zur Förderung der freien und privaten Schulen und haben zusätzlich zu den 20 Millionen Euro vereinbarten Aufwüchsen für Schulsozialarbeit, Ganztag und IT-Administration weitere Finanzmittel zugesagt. Wir haben also sogar einen oben drauf gelegt.

So stellen wir jeweils acht Millionen Euro in den nächsten zwei Schuljahren zur Verfügung, damit durch die neue transparentere Berechnungsformel niemand benachteiligt wird. Wir stellen im Jahr 2025 für die Tarifanpassung sowie die A-13 Besoldung außerdem weitere etwa 11 Millionen Euro zur Verfügung. Und: Es gibt viele weitere Maßnahmen, die das Ministerium zusätzlich zum Letter of Intent zuzugestehen bereit war.  

Mehr geht immer, ja. Haben wir auch gemacht. Noch mehr als mehr geht aber eben nicht immer. Dies zu fordern, ist wohlfeil. Es spricht also einiges dafür und eigentlich nichts dagegen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und darum möchte ich an dieser Stelle noch einmal bitten.

Kommen wir noch kurz zu den anderen beiden Initiativen der CDU in diesem Tagesordnungspunkt:

Wer glaubt, ein Handyverbot mit so vielen Ausnahmen ließe sich im Schulalltag praktikabel durchsetzen, der hat das Thema verfehlt. Es ist am Ende dann eben auch kein „Verbot“ mehr. Wir hingegen sind uns sicher, dass es um Nutzungsregeln gehen sollte – allein, weil so wirklich über Inhalte, bestehende gute Konzepte und praktikable Wege diskutiert wird und das ist am Ende doch für alle deutlich sinnvoller.

Zu Ihrem Antrag zur Medienbildung möchte ich nur kurz sagen, dass Sie hier zwar relevante Punkte zusammengetragen haben, diese aber überwiegend vom Ministerium bereits umgesetzt werden oder von der Ministerin bereits angekündigt wurden und nun kurz vor der Umsetzung stehen. Dazu sind wir doch eigentlich auch im Ausschuss umfänglich informiert worden. Hier freue ich mich aber über die weiteren Beratungen im Ausschuss.

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